Liebe Schulgemeinde,
das Schulamt informierte uns:
„In Hessen […] liegt die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten, ob sie ihre Kinder aufgrund risikobehafteter Wetterereignisse zur Schule schicken.“
Rechtsgrundlage (Quelle: Auszug Hessischer Landtag vom 21.04.2020, Drucksache 20/2398)
Bitte informieren Sie die Klassenlehrkraft, falls Sie sich entscheiden, Ihr Kind nicht auf den Weg zur Schule zu schicken.
Falls eine generelle Schulschließung regional/lokal vom Schulträger entschieden wird, ist eine Information der Klassenlehrkraft nicht nötig.
Dies erfahren Sie in der Regel aus den Medien und unseren üblichen Kanäle.
Wenn die Verhältnisse vor Ort eine Notbetreuung möglich machen, werden wir versuchen diese zu gewährleisteten, allerdings kann dies erst morgen früh vor Ort entschieden werden.
Die Präsenzpflicht ist nun auch im Main-Kinzig-Kreis aufgehoben. Das bedeutet, dass die Schule grundsätzlich offen ist, aber keiner kommen muss. Wichtig ist nur, dass Sie die Klassenlehrerinnen informieren oder morgen in der Schule anrufen, damit wir wissen, wer kommt und wer nicht.
Mit freundlichen Grüßen, Sabina Kern (Rektorin)
Weitere Infos:
https://kultusministerium.hessen.de/presse/sturmwarnung-fuer-donnerstag-und-freitag